Was können Sie von der Arbeit eines Sachverständigen erwarten?

Der Sachverständige ist für alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens erforderlich, im Prinzip von der Wiege bis zur Bahre. Kaum ein Bereich des Lebensalltags der Bürger kann ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen auskommen.

Werner BaranskiDie Spezialisten vom Bau aus dem Film "Was nicht passt, wird passend gemacht". Regie:
Peter Thorwarth

Denken wir dabei an das Bauwesen, so lehrt uns leider die Erfahrung immer wieder, dass an Gebäuden, und besonders an neu errichteten Gebäuden, relativ häufig Bauschäden auftreten.
Jährlich werden Bauschäden in Milliardenhöhe verursacht, weil die wichtigsten Regeln nicht eingehalten werden. Das sind zum Beispiel eine unzureichende Planung, eine fehlende Bauüberwachung und eine fachlich unbegründete Verkürzung der Bauzeiten. Der Bauschadensbericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland weist auf diese Missstände hin.

Baumängel ergeben sich aus Verstößen gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Bauschäden sind das Eintreten von Schadensfällen, die u.a. auch durch Baumängel hervorgerufen werden können.

Die Folgen dieser festgestellten Bauschäden sind, Minderung der Wohnqualität, soziale Unzumutbarkeit und persönliche finanzielle Verluste, dass kann nicht verantwortet werden.
Bei sorgfältiger Bauvorbereitung, Bauplanung, Bauausführung und einer wirksamen Qualitätskontrolle sind diese Schäden in aller Regel vermeidbar.
Die Bauqualität lässt sich nur verbessern, wenn den Fehlern von den Planern, den Bauträgern, den Baufirmen und den Handwerksbetrieben wirksam vorgebeugt wird.

Ziehen Sie einen Sachverständigen rechtzeitig zu einer Besichtigung des Bauobjektes hinzu. Schon im Rohbauzustand können grundlegende Baumängel im Rahmen von Qualitätskontrollen festgestellt werden. Dadurch wird es möglich, Mängel bis zur Abnahme im Vorfeld zu erkennen und vor der Abnahme zu beseitigen bzw. zukünftig zu vermeiden.

Meine Aufgaben als Sachverständiger

Durch die Begutachtung von Bauschäden und Baumängeln verfüge ich über eine 25-jährige Berufserfahrung, die ich bisher in einer Reihe zivilrechtlicher Verfahren den Gerichten (AGs, LGs und OLGs) in Deutschland als Sachverständiger und Gerichtsgutachter zur Verfügung stellen konnte.
Bei der Begutachtung von Bauschäden untersuchen wir die Fragen, welche Ursachen für die Entstehung der Schäden verantwortlich sind, wie diese Schäden beseitigt werden können, wie hoch die Kosten für die Beseitigung der Schäden sind und wer für die Entstehung der Schäden verantwortlich ist oder ob die Höhe einer Forderung zur Beseitigung des Schadens gerechtfertigt ist.
Die Feststellung der Verantwortlichkeit für die Entstehung des Schadens ist besonders wichtig, denn dafür können mehrere am Baubeteiligte infrage kommen. Es ist zu entscheiden, ist dafür zuständig der Planer, die Baufirma oder der Überwacher der Bauausführung (Fachplaner, Architekt).

Wofür brauchen Sie einen Bausachverständigen?

Einen Bausachverständigen benötigen Sie zur Lösung folgender Aufgaben:

  • Für eine Beweissicherung bei Mängeln auf der Baustelle, in Wohnungen, an Gebäuden (Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäusern) usw.
  • Zur Ursachenermittlung bei vermuteten und tatsächlichen Schäden und Mängeln an allen Gebäudeformen
  • Für ein Zustands-, Schadens- und Sanierungsgutachten im Falle von Privat-, Gerichts- und Versicherungszwecken
  • Zur Schadensbegutachtung im Auftrage der Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Für die Ãœberwachung der Sanierungarbeiten (wirksame Kontrolle der Schadenbeseitigung)an Gebäuden, die bereits vor einigen Jahren umfangreich saniert wurden und erneut Schäden und Mängeln aufweisen
  • Kostenermittlung zur Beseitigung der festgestellten Schäden an begutachteten Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäusern
  • Ãœberprüfung der Kosten zu erbrachten Leistungen nach der Durchführung von Sanierungsarbeiten

Diese Leistungen erbringe ich in den nachfolgenden Gutachtenformen:

Auch Sie brauchen ein Gutachten!

Privatgutachten

Das Privatgutachten dient dazu, dem Auftraggeber fehlendes Fachwissen zu vermitteln und Dritten (Privatpersonen, Versicherungen, Gerichte, Behörden) gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen oder sie zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.
Durch ein Parteigutachten gewinnen beide Vertragspartner eines Bauvorhabens, Sie als Bauherr und Sie als Bauträger. Als Bauherr benötigen Sie eine sichere Grundlage, damit Sie ihre Ansprüche gegenüber der Baufirma oder den Bauträger stellen können.
Von der anderen Seite betrachtet, wenn Sie der Vertragspartner des Bauherrn sind, können Sie sich so besser entscheiden, ob Sie diese Ansprüche ablehnen oder erfüllen sollen.
Durch ein Parteigutachten haben Sie auch eine Grundlage für eine Klageerhebung oder Klageerwiderung vor einem Landgericht (weitere Informationen hierzu sollten Sie sich bei einem Rechtsanwalt einholen).
Privatgutachten werden auch in Gerichtsverfahren verwendet, um das Gericht von der Notwendigkeit zu überzeugen, ein weiteres Gutachten einzuholen. In späteren Stadien des Prozesses können die streitenden Parteien die Richtigkeit des gegnerischen Vortrages, insbesondere auch die Richtigkeit des Gerichtsgutachtens durch ein Parteigutachten prüfen lassen.
Das von uns erstellte Privatgutachten hilft Ihnen dabei, die Meinungsverschiedenheiten zwischen ihren Vertragspartnern auszuräumen, eine Einigung zu erleichtern und den Weg zur Schadensbehebung freizumachen.

Gerichtsgutachten

Das Grichtsgutachten wird überwiegend im Zivilprozess eingeholt. Der Zivilprozess dient zur Feststellung und Verwirklichung privater Rechte auf Grundlage der einschlägigen Gesetze.
Prozessbeteiligten behaupten z.B. es sind Mängel an einem Gebäude oder an einer handwerklichen Leistung vorhanden. Deswegen werden Zahlungen nicht geleistet und eine Mängelbeseitigung gefordert.
Entscheidet das Gericht, dass ein Sachverständiger für die Klärung der Behauptungen hinzugezogen wird, so werden die vorliegenden Behauptungen als Beweisfragen in einem Beweisbeschluss formuliert und dem Sachverständigen zur Bearbeitung gegeben.

Die Mediation hat keine Entscheidungsgewalt. Bei der Mediation handeln die Parteien eigenverantwortlich und das Verfahren kann nur durch eine einvernehmliche Lösung der Parteien erfolgreich beendet werden. Ohne einen Sachverständigen können Sie auch eine Mediation nicht erfolgreich abschließen.

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten dient der sachgerechten und schnellen Erledigung eines Streits oder einer Ungewissheit zweier Vertragspartner durch Einschaltung eines sachkundigen Dritten.
Hierbei erhält der Sachverständige seinen Auftrag vom Schiedsgericht oder auf Grundlage einer Schiedsvereinbarung der Parteien. Die Schiedsvereinbarung wird zwischen den Parteien vereinbart, die das zu erstellende Schiedsgutachten für beide Parteien für verbindlich erklärt und entsprechende Kostenübernahmen oder Kostenteilungen enthält.
Das Schiedsgericht tritt anstelle eines ordentlichen Gerichtes und leitet das Schiedsgerichtsverfahren.

Versicherungsgutachten

Das Versicherungsgutachten für den Sach- und Haftpflichtversicherer erarbeiten wir in den Bereichen der Gebäude- und Haftpflichtschäden. Anfallende Schäden durch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagel werden dem Grunde und der Höhe nach sicher und schnell beurteilt.
Eine sachgerechte Regulierung der Schäden kann nur erfolgen, wenn der Sachverhalt im Sinne aller Beteiligten hinreichend geklärt ist.
Ein Teil der typischen Schäden resultiert aus Defekten im Leitungswassersystem, aber auch aus mangelhafter oder veränderter Bauwerksabdichtung. Die häufigsten Mängel beziehen sich hierbei vor allem auf Dach- und Kellerabdichtungen, aber auch Fenster, Türen, Putz und Fassade spielen hierbei eine Rolle. Nasse Wände fördern Pilzbewuchs, den allseits bekannten Schimmelpilz, verursachen Frostschäden und reduzieren dadurch die Wärmedämmung.

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