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Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Wozu sollten Sie einen Sachverständigen brauchen?
Durch Qualitätskontrolle vermeiden Sie Verluste beim Bauen und sparen dadurch viel Geld. Bundesländer Brandenburg, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Ich arbeite für Sie als Bausachverständiger:

Durch die Begutachtung von Bauschäden und Baumängeln verfüge ich über eine 25-jährige Berufserfahrung, die ich bisher in einer Reihe zivilrechtlicher Verfahren den Gerichten (AGs, LGs und OLGs) in Deutschland als Bausachverständiger und Gerichtsgutachter zur Verfügung stellen konnte.

Bauüberwachung, Qualitätskontrolle und Bauabnahme

Baubegleitende Qualitätskontrolle

Wird auf die Durchführung einer fachgerechten baubegleitenden Qualitätskontrolle verzichtet, sind schwere Schäden am Bauobjekt, bis hin zur Einsturzgefahr an einzelnen Bauwerksteilen, möglich. Unnötige Kosten zur Beseitigung dieser Baumängel sind meistens die Folge.

Es wird vielfach angenommen, dass bei kleinen Bauvorhaben, wie z. B. einem Eigenheim oder einem Einfamilienhaus, die Prüfung der Bauunterlagen und der Bauausführung nicht notwendig sind.

Das ist jedoch falsch!

Es zeigt sich immer wieder, dass gerade eine Kontrolle aller Bauabschnitte, von der Gründung bis zur Dacheindeckung, unerlässlich ist.

Versäumnisse bei den Kontrollen und Prüfungen gehen immer zu Lasten des Bauherrn. Nicht nur, dass er dafür Verantwortlich ist, nein er muss diese Leistungen auch noch bezahlen, obwohl sie nicht erbracht wurden.

Für eine baubegleitende Qualitätskontrolle ist ein Maßnahmenkatalog aufzustellen, in Abhängigkeit von der Größe der Baustelle, des Bauobjektes, worin die zu kontrollierenden Bereiche nach Gewerken, Bauteilen oder Geschossen festgelegt werden.

Die Folgekosten durch die entstandenen Fehler für eine Bauausführung ohne Kontrolle durch uns Bausachverständige übersteigen die Gebühren und Kosten einer bautechnischen Prüfung und baubegleitenden Qualitätskontrolle.

Mögliche Fehlerquellen bei der Bauausführung sind:

  • Unkenntnis im Umgang mit Vorschriften und Berechnungsverfahren
  • keine Prüfung der vorliegenden Planung- und Berechnungsunterlagen
  • es werden die geforderten Stahleinlagen, Verbindungselemente, Materialgüten und Abmessungen nicht eingehalten.

Eine baubegleitende Qualitätskontrolle kann aber keinen mangelfreien Bau liefern, da sie im Gegensatz zur Bauüberwachung nur auf einzelne Punkte beschränkt ist, z.B:

  • Betonieren der Betonfundament und der Fundamentplatte oder
  • Herstellen des Mauerwerkes der Wände des Kellergeschosses oder
  • Betonieren der Decke über dem Kellergeschoss oder
  • Ausführung der Bauwerksabdichtung oder
  • Herstellen des Mauerwerkes der Wände des Erdgeschosses
  • Setzen der Holzdachkonstruktion und Ausführung der Dacheindeckung
  • Überprüfung der Luftdichtheit des Gebäudes (Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus)

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Altbau-Neubau-Modernisierung

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