Bundesverwaltungsgericht

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Architektur

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Architektur

Unter dem Wort Architektur verstehen wir die Kunst, also die Baukunst, die Schaffung und ästhetische Gestaltung von Bauwerken oder baulichen Anlagen aller Art. Allgemein ist unter diesem Begriff die Kunst des Schaffens und Gestaltens von Räumen zu verstehen.

Der Architekt realisiert diese hohen Ansprüche. Als oberster Handwerker, Baukünstler, Baumeister befasst er sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung von Gebäuden und Bauwerken vorwiegend des Hochbaues.
(Definition sinngemäß aus wikipedia )

Altbau-Neubau-Modernisierung

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