Wozu sollten Sie einen Sachverständigen brauchen?
Durch Qualitätskontrolle vermeiden Sie Verluste beim Bauen und sparen dadurch viel Geld.
Für die Herstellung und Beurteilung von Betonflächen mit Anforderungen an das Aussehen - im Allgemeinen als "Sichtbetonfläche" bezeichnet - werden in der Literatur zahlreiche Hinweise gegeben.
Eine objektive Beurteilung des fertigen Bauwerks erweist sich im Allgemeinen als schwierig. Die Praxis zeigt, dass sich bei Auftraggebern und Auftragnehmern oft erhebliche Unterschiede bei der Beurteilung ergeben.
Selbst bei größtmöglicher Sorgfalt kann ein Ergebnis auftreten, dass den Erwartungen, die dem Bauvertrag zugrunde liegen, nicht gerecht wird.
Abweichungen können vor allem bei der Herstellung in Ortbetonbauweise mit glatter, nicht saugender Schalung auftreten. Unregelmäßigkeiten in den Ansichtsflächen lassen sich zudem auch bei höherem Aufwand nicht vollständig ausschließen.
Bei einer Sichtbetonfläche werden z.B. folgende Faktoren beurteilt:
Farbgleichheit, Porenbildung und Ebenheit im Bereich von Schalhautstößen (Grat, Versatz).
Selbstverständlich sind bei der Beurteilung der spätere Betrachtungsabstand zu berücksichtigen sowie die Maßgabe, dass geringe Unregelmäßigkeiten in Textur und Farbton für Beton charakteristisch und Muster somit nicht Toleranz frei reproduzierbar sind.
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Durch die Begutachtung von Bauschäden und Baumängeln verfüge ich über eine 25-jährige Berufserfahrung, die ich bisher in einer Reihe zivilrechtlicher Verfahren den Gerichten (AGs, LGs und OLGs) in Deutschland als Bausachverständiger und Gerichtsgutachter zur Verfügung stellen konnte.